Der Fachbereich

Das Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) hat eine längere Entstehungsgeschichte. Seit dem 19. Jahrhundert gab es an Schweizer Schulen ein staatlich verantwortetes Fach unter dem Namen «Bibel- und Lebenskunde». Mit der fortschreitenden Säkularisierung und Pluralisierung der Gesellschaft wurde es in verschiedenen Kantonen angepasst und zwar unter unterschiedlichen Namen: «Natur, Mensch, Mitwelt» (Bern), «Ethik und Religionen» (Zentralschweiz), «Religion und Kultur» (Zürich).

Im Lehrplan 21 wurde diese Entwicklung aufgenommen und als Fachbereich ERG innerhalb des Fachs Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) verankert:

In der Perspektive Ethik, Religionen, Gemeinschaft entwickeln Schüler:innen Kompetenzen für das Leben mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Werteeinstellungen. In einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft gilt es, eine eigene Identität zu finden, Toleranz zu üben und zu einem respektvollen Zusammenleben beizutragen. Dazu denken Schüler:innen über menschliche Grunderfahrungen nach und begegnen religiösen Traditionen und Vorstellungen. […] Es handelt sich dabei um einen Unterricht über Religionen, nicht um Unterweisung in einer Religion.

Zur fachdidaktischen Grundlegung:

Bietenhard, Sophia; Helbling, Dominik & Schmid, Kuno (Hg.) (2015): Ethik, Religionen, Gemeinschaft. Ein Studienbuch, Bern: hep.

Bietenhard, Sophia; Brönnimann, Caroline & Schnüriger, Hubert (Hg.) (2024). Fachdidaktische Zugänge Ethik, Religionen, Gemeinschaft mit Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Bern: hep.

Im Fachbereich ERG unterscheidet der Lehrplan 21 drei Perspektiven: Ethik, Religionen und Gemeinschaft. Die folgenden didaktischen Hinweise basieren auf: Lehrplan 21 – Natur, Mensch, Gesellschaft – Einleitende Kapitel, S. 14–16.

Ethik

Ethische Fragen geben Anlass, über Erfahrungen, Werte und Normen nachzudenken. Schüler:innen lernen, sich ihrer eigenen Wertvorstellungen bewusst zu werden und sie zu denjenigen anderer in Beziehung zu setzen. Kontroverse Einschätzungen sind dabei nicht nur Anlass zur Diskussion, sondern können auch berechtigte Ergebnisse von Lernprozessen sein. Stufengemäss können Aktualitäten aus der Umgebung, Medienberichte und öffentliche Debatten aufgegriffen werden. Methoden des Philosophierens helfen, Themen zu fokussieren: Begriffe klären, Meinungen hinterfragen, Sichtweisen im Dialog erweitern. Die Lehrperson leitet mit nicht manipulativer Haltung zu offenen Gesprächen an – beispielsweise über Gerechtigkeit, Freiheit, Solidarität, Menschenwürde.

Religionen

Religiöse Vielfalt zeigt sich nicht nur in verschiedenen Religionen, sondern auch in der individuellen Einstellung und Praxis. Die Welt der Religionen, die sichtbar in kulturellen Spuren, religiösen Vorstellungen und ihren Wirkungen in der Gesellschaft ist, wird den Schüler:innen stufengemäss erschlossen. Der Unterricht fördert nicht nur das Verständnis der eigenen Weltsicht, sondern auch das Verständnis und Interesse gegenüber anderen Traditionen und Überzeugungen. Er ist obligatorisch und so zu gestalten, dass er von allen Schüler:innen ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit besucht werden kann (siehe Art. 15 BV) – mit offener, unvoreingenommener Haltung und ohne religiöse Unterweisung oder Handlungen. Einzelne Schüler:innen dürfen nicht vereinnahmt werden, etwa indem sie ihre Religion als Experten vertreten müssen. Die Lehrperson ist sich ihres eigenen weltanschaulichen Horizontes bewusst und leitet die Schüler:innen mit interessierter und respektvoller Haltung an

Gemeinschaft

Die Schule ist Erfahrungsraum und Übungsfeld für das Zusammenleben. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Individualisierung und Pluralisierung werden Lebensfragen als Herausforderungen für Einzelne und für die Gemeinschaft immer wichtiger. Auf jeder Stufe ergeben sich Anlässe, Lebensfragen anzusprechen und lebenskundliche Themen zu bearbeiten. Schüler:innen machen Erfahrungen der Selbst- und Eigenständigkeit und lernen, initiativ und verantwortlich zur Gemeinschaft beizutragen. Sie können eigene Erfahrungen und Überzeugungen einbringen, dürfen aber nicht dazu verpflichtet werden. Die Lehrperson moderiert Reflexion und Austausch, vermittelt relevante Informationen und beteiligt die Lernenden am Schulleben.

1./2. Zyklus: ERG innerhalb des Fachs NMG

Im 1./2. Zyklus wird der Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) gemeinsam mit den Fachbereichen Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) und Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) innerhalb des einen fächerübergreifenden und -integrierenden Fachs Natur, Mensch, Gemeinschaft (NMG) unterrichtet.

Spezifische Kompetenzen des Fachbereichs Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) sind daher einerseits in den fächerverbindenden NMG-Kompetenzaufbau des 1./2. Zyklus integriert und andererseits durch den Hinweis auf Übergänge zu den ERG-Kompetenzbereichen des 3. Zyklus ausgewiesen. Für den 1./2. Zyklus lassen sich auf diese Weise die folgende Kompetenzen aus den einzelnen NMG-Kompetenzbereichen (unter anderem oder eindeutig) dem Fachbereich ERG zuordnen:

NMG 1 Identität, Körper, Gesundheit – sich kennen und sich Sorge tragen
NMG 1.1 Ich bin ich
NMG 1.5 Wachstum und Entwicklung des menschlichen Körpers
NMG 1.6 Geschlecht und Rollen
NMG 7 Lebensweisen und Lebensräume von Menschen erschliessen und vergleichen
NMG 7.1 Verschiedene Lebensweisen
NMG 7.2 Lebensweisen in fernen Gebieten
NMG 7.4 Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Räumen
NMG 10 Gemeinschaft und Gesellschaft – Zusammenleben gestalten und sich engagieren
NMG 10.1 Gemeinschaft und Konflikte
NMG 10.2 Freundschaft
NMG 10.5 Politische Handlungskompetenz
NMG 11 Grunderfahrungen, Werte und Normen erkunden und reflektieren
NMG 11.1 Menschliche Grunderfahrungen
NMG 11.2 Philosophieren
NMG 11.3 Werte und Normen
NMG 11.4 Ethische Urteilsbildung
NMG 12 Religionen und Weltsichten begegnen
NMG 12.1 Religiöse Spuren
NMG 12.2 Texte und Lehren
NMG 12.3 Rituale und Bräuche
NMG 12.4 Festtraditionen
NMG 12.5 Weltanschauliche und kulturelle Vielfalt

3. Zyklus: Fach ERG

Im 3. Zyklus wird Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) als eigenes Fach beschrieben. Das Fach wird in den Kantonen voraussichtlich unterschiedlich umgesetzt und benannt. In manchen Kantonen wird es mit der Klassenlehrerstunde oder dem Berufskundeunterricht kombiniert. Unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung sollen gemäss Fachbereichslehrplan ERG folgende Kompetenzen aufgebaut werden:

ERG 1 Existentielle Grunderfahrungen reflektieren
ERG 1.1 Menschliche Grunderfahrungen
ERG 1.2 Philosophieren
ERG 2 Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten
ERG 2.1 Werte und Normen
ERG 2.2 Ethische Urteilsbildung
ERG 3 Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen
ERG 3.1 Religionen in Gesellschaft und Medien
ERG 3.2 Rolle und Wirkungen von Religion
ERG 4 Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen
ERG 4.1 Texte und Lehren
ERG 4.2 Rituale
ERG 4.3 Festtraditionen
ERG 4.4 Weltanschauliche und kulturelle Vielfalt
ERG 4.5 Glauben und Wissen
ERG 5 Ich und die Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben gestalten
ERG 5.1 Eigene Ressourcen
ERG 5.2 Geschlecht und Rollen
ERG 5.3 Beziehung und Sexualität
ERG 5.4 Gemeinschaft
ERG 5.5 Lebenslagen und Lebenswelten
ERG 5.6 Konflikte

Der Verein

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch bezweckt die Herausgabe einer Online-Plattform für Unterrichtende des Fachbereichs Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG), auf der Überlegungen zur Positionierung des Fachbereichs, fachdidaktische Beiträge sowie Praxisanregungen mit kompetenzorientierten Entwürfen veröffentlicht werden.

Mitglieder des Vereins sind Personen, die am Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) interessiert sind und die Online-Plattform unterstützen möchten.

Wenn Sie dem Verein beitreten möchten, kontaktieren Sie uns!
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§1 Sitz und Zweck

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Verein hat seinen Sitz am Arbeitsort der Präsidentin / des Präsidenten

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch bezweckt die Herausgabe einer Online-Plattform für Unterrichtende des Fachbereichs Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG), auf der Überlegungen zur Positionierung des Fachbereichs, fachdidaktische Beiträge sowie Praxisanregungen mit kompetenzorientierten Entwürfen veröffentlicht werden.

§2 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins ethik-religionen-gemeinschaft.ch sind Personen, die am Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) interessiert sind und die Online-Plattform unterstützen möchten.

§3 Gremien

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch umfasst folgende Gremien: die Vereinsversammlung, den Vorstand, die Revisionsstelle.

Vereinsversammlung
Sie findet ordentlich jährlich einmal statt. Sie wählt den Vorstand, die Redaktion und die Revisionsstelle. Sie nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis und genehmigt das Protokoll sowie den Kassenbericht. Sie entscheidet über weitere Anträge, die ihr der Vorstand oder einzelne Mitglieder vorlegen.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten / einer Präsidentin, einer Vertretung der Redaktion und zwei bis drei weiteren Mitgliedern. Er wählt aus seinem Kreis eine Protokollführerin / einen Protokollführer der Vereinsversammlung und eine Kassierin / einen Kassier.

Der Vorstand bereitet die Geschäfte der Vereinsversammlung vor, vertritt den Verein gegen aussen und führt alle Geschäfte, die dem Vereinszweck dienen. Er beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Er legt strategische Leitlinien für Inhalt, Vertrieb und technische Herstellung der Online-Plattform zuhanden der Redaktion fest.

Revisionsstelle
Die Vereinsversammlung wählt zwei Mitglieder, welche die Kassenführung überprüfen und diesbezüglich einen Antrag an die Versammlung stellen.

§4 Finanzierung

Der Mitgliederbeitrag für den Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch wird von der Vereinsversammlung beschlossen. Er kann auch in Form von Arbeitsleistungen abgegolten werden.

§5 Schlussbestimmung

Traktandierte Statutenänderungen erfordern mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder anlässlich einer Vereinsversammlung.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vereinsrechts gemäss ZGB 60ff.

Die vorliegenden Statuten sind an der Versammlung vom 16. Dezember 2015 in Bern beschlossen und in Kraft gesetzt worden.

Prof. Dr. Eva EbelPräsidentin
Direktorin von unterstrass.edu (Institut Unterstrass an der PH Zürich und Gymnasium Unterstrass) und Dozentin für die Didaktik des Faches «Religionen, Kulturen, Ethik» am Institut Unterstrass an der PH Zürich.
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Arnd Brandl
Dozent für Fachdidaktik «Religionen, Kulturen, Ethik» (Sek. I) an der PH Zürich
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Dr. Andreas Kessler
Dozent für Fachdidaktik «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» am Institut Sekundarstufe I der PHBern
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Tamara Koch
Bis 2019 Leiterin der Fachstelle Philosophieren mit Kindern der PH FHNW; Doktorandin im Forschungsprojekt KompAS (Kompetenzniveaus mündlichen Argumentierens unter Schulkindern) der Universität Basel
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Dr. Laura Mercolli
Dozentin für Ethik am Institut Sekundarstufe I der PHBern
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Sponsor*innen

Wir danken dem Kulturpromille der PHBern, dem Fachdidaktikforum ERG, der Schweizerischen Gesellschaft für Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie den zahlreichen Crowdfunding-Sponsor*innen für die finanzielle Unterstützung bei der Erneuerung der Website.